Die Rückkehr der Todesstrafe
Die
Europäische Union hat beschlossen, wieder die Todesstrafe für
Aufständische zu ermöglichen. Sie glauben das nicht? Die
Medien haben Ihnen das verschwiegen? Dann setzen Sie sich jetzt
besser erst einmal hin und atmen tief durch.
In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist die Todesstrafe abgeschafft. Bei inneren Unruhen ist Gefängnis derzeit das Schlimmste, was Rädelsführer von Aufständen erwartet. Mit dem Vertrag von Lissabon wird für Aufständische in der EU die Todesstrafe jedoch wieder gestattet. Vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise erwartet die Europäische Union in vielen Mitgliedstaaten schwere innere Unruhen – und dringt deshalb darauf, dass der Vertrag von Lissabon nun möglichst schnell in Kraft treten kann.
Im Juni 2008 hatten die Iren gegen den Lissabon-Vertrag gestimmt und damit sein Inkrafttreten vorerst blockiert. Der Vertrag von Lissabon soll die Macht der 27 EU-Kommissare erheblich ausweiten, das Amt eines mächtigen EU-Präsidenten schaffen, die nationalen Gesetze der Mitgliedstaaten weitgehend zu historischen Relikten machen – und in bestimmten Fällen wieder die Todesstrafe ermöglichen. So wird die Todesstrafe mit Inkrafttreten des EU-Reformvertrages etwa ausdrücklich erlaubt, wenn es erforderlich ist, „einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“. Verhängt werden darf die Todesstrafe in der EU künftig ebenfalls „für Taten in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr“. Das alles wurde im Amtsblatt der Europäischen Union im Kleingedruckten bei den Erläuterungen zur EU-Grundrechtscharta, die mit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages rechtswirksam würde, veröffentlicht. Diesen Passus scheint aber niemand gelesen zu haben, denn schließlich steht ja in Artikel 2 der neuen Grundrechtscharta: „Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.“ Das schien eindeutig – nur im Kleingedruckten stehen eben die Ausnahmen.
In diesem Kleingedruckten zum Vertrag von Lissabon, dem der Deutsche Bundestag zugestimmt hat, heißt es:
„(2) Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.“
Für alle, die es genau wissen wollen: Das Zitat stammt aus dem Amtsblatt der Europäischen Union vom 17. Dezember 2007. So wird die Abschaffung der Todesstrafe im Kleingedruckten der Erläuterungen sofort wieder relativiert und aufgehoben.
Falls es gemäß zitiertem Absatz c) der Todesstrafe bedarf, um „ einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“, dann ist das künftig – trotz offiziellen Verbots der Todesstrafe – in der EU möglich. Haben Sie das gewusst? Der Deutsche Bundestag hatte mit Zwei-Drittel-Mehrheit im April 2008 mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen für die Aufgabe der deutschen Souveränität zugunsten der EU und für den Lissabon-Vertrag sowie die darin enthaltene Wiedereinführung der Todesstrafe in der EU für Aufständische gestimmt. Kanzlerin Angela Merkel CDU) würdigte den EU-Reformvertrag in der Debatte als „großes Projekt“.
Die EU-Regierung wird mit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages eine mächtige Zentralregierung – wie einst die Sowjetunion. Die einzelnen Republiken werden dann weitgehend bedeutungslos und müssen zum Wohle des Imperiums mit ihren Einzelinteressen zurückstehen. Die Iren, die im Gegensatz zu den Deutschen in einem Referendum zum Reformwerk und der damit verbundenen Aufgabe ihrer Souveränität zumindest noch befragt worden waren, hatten den Vertrag von Lissabon bei der Volksabstimmung im Juni 2008 auch wegen der Rückkehr der Todesstrafe abgelehnt. Im Herbst 2009 gab es in Irland einen zweiten Anlauf. Damit auch alles wie geplant funktionieren kann, haben sie die 27 EU-Kommissare am 18. März in Brüssel insgeheim auf einen Coup geeinigt: Danach wollten sie vor der Abstimmung in Irland gleich mehrfach irische Gesetze brechen. So führte die EU in Irland trotz des weiterhin gültigen politischen Werbeverbots in den staatlichen Medien eine politische Werbekampagne für die Stimmabgabe zugunsten des Vertrages von Lissabon durch. Finanziert wurde das Ganze mit den Steuergeldern der EU-Bürger. Damit die Iren bei der abermaligen Abstimmung im Herbst auch „richtig“ abstimmen, hatten sich die 27 EU-Staaten am 18. März in Brüssel auf Stimmenkauf geeinigt. So sollen etwa Bischöfe, die in den Kirchen zugunsten der Aufgabe der irischen Souveränität und für den Vertrag von Lissabon predigen, Geld aus den EU-Töpfen bekommen. Voranmarschiert war die Leitung des EU-Parlaments. Die verkündete sogar öffentlich, sie wolle das irische „Nein“ schnellstmöglich korrigiert sehen, indem sogar unmittelbarer Druck auf die irischen Bischöfe ausgeübt werde. Viele EU-Kommissare fanden das dann doch wohl etwas zu dreist – und einigten sich auf den verdeckten Stimmenkauf.
Zurück zur Todesstrafe. Wenn Sie in aller Ruhe die vielen Überwachungsmöglichkeiten betrachten, wie die auch von Bundesinnenminister Schäuble geförderte Rundum-Überwachung der EU-Bürger, dann lässt eine Erfindung aufhorchen: Da hat ein muslimischer saudischer Staatsbürger einen Mikrochip zum Patent angemeldet, der per GPS auf Knopfdruck Menschen an jedem Ort der Welt töten kann. Ein Menschenleben einfach per Knopfdruck auslöschen? Das ging in der Vergangenheit nur im Kino. Doch die Erfindung des Saudis wird das zur brutalen Wirklichkeit werden lassen. Der Mann entwickelte einen Mikrochip, der es ermöglicht, Menschen weltweit zu überwachen und jederzeit per Knopfdruck ins Jenseits zu befördern. Die Erfindung meldete er zum Patent an. Der Todeschip kann Menschen unter die Haut implantiert werden. So wären sie über einen Satelliten jederzeit zu orten. Der Chip ist mit Gift gefüllt. Dieses kann per Fernsteuerung in den menschlichen Körper transferiert werden. Im Patentantrag heißt es: „Wenn wir diese Person aus Sicherheitsgründen eliminieren wollen, dann wird dieses Mittel in seinem Körper durch Fernsteuerung über die Satelliten freigesetzt“. In Deutschland wurde der Patentantrag abgelehnt. Das heißt natürlich nicht, dass der Chip nicht gebaut und verkauft wird. Es ist letztlich die künftige Fortsetzung der elektronischen Fußfessel. Werden auch Europäer eines Tages gleich bei der Geburt aus „Sicherheitsgründen“ einen solchen Chip bekommen? Wie Sie gesehen haben, darf man Aufständische nach Wunsch unserer Politiker demnächst ja wieder legal in Europa töten. Kombiniert man den EU-Vertrag mit dem Patent des Saudis, dann kann diese Tötung sogar per Knopfdruck sauber, präzise und nebenwirkungsfrei erfolgen. Ist das die Zukunft, die Aufständische (und nicht nur sie) in Europa erwarten wird? (…)
Aus: „Vorsicht Bürgerkrieg!“ Von Udo Ulfkotte erschienen im Kopp-Verlag 2009
www.kopp-verlag.de/Vorsicht-Buergerkrieg