Krieg mit der Tierärztekammer
Kaum zu glauben aber wahr: Vor einigen Jahren ließen sich die Altvorderen unseres Berufsstandes etwas Interessantes einfallen: In dem Bemühen um ein friedliches Miteinander aller Tierärzte und Tierärztinnen in Hamburg stimmte die Vollversammlung für ein neues Gesetz zum Thema Tierärztliche Klinik. Man hatte herausgefunden, dass Otto Normalverbraucher mit seinem kranken Hund, der kranken Katze usw. lieber in eine „Tierärztliche Klinik“ statt in eine Praxis ging, weil er glaubte, dort die höchste Kompetenz zu finden. Natürlich machen Leute wie Otto N. ihren Glauben an Dingen fest wie „viele Tierärzte, viele Helferinnen, tolles Ambiente“, nicht wissend, dass der von den Tierärztekammern „belegte“ Begriff „Tierärztliche Klinik“ kein Qualitätssiegel für tierärztliche Leistung ist.
Allerdings meint Otto N. auch, dass die ungewöhnlich hohen Rechnungen für tierärztliche Leistungen dort wohl irgendwie ihre Berechtigung haben – nach dem Motto: „Was teuer ist muss auch gut sein“.
Was Otto N. auch nicht wissen konnte: Die „Zulassung“ als Tierärztliche Klinik ist nun gebunden an neue personelle Vorgaben: es müssen in einer solchen Einrichtung mindestens drei Tierärzte und auch drei Helferinnen vollzeitig beschäftigt sein.
Mit vier Tierärzten haben wir es allerdings zu keiner Zeit geschafft, drei Helferinnen vollzeitig zu beschäftigen: Es reichten uns immer zwei von ihnen. Natürlich hätten wir eine weitere Helferin einstellen können, die dann allerdings acht Stunden am Tag „dumm ´rumgestanden“ wäre. Sauberkeit in den Räumen wird durch eine Fachfirma gewährleistet.
Das Oberverwaltungsgericht hat es nun bestätigt: Wer seine Einrichtung von der Tierärztekammer „Tierärztliche Klinik“ bezeichnen lassen will und (in den Medien) als solche auftreten möchte, muss tatsächlich drei Tierarzthelferinnen vollzeitig beschäftigen. Punkt.
Wir haben darüber nachgedacht, ob wir den personellen Vorgaben der Tierärztekammer entsprechen sollten und kamen zu folgendem Ergebnis:
Die Zwangsbeschäftigung von Tierarzthelferinnen passt nicht zu dem Geist der freien Entfaltung und des freien Schaffens. Sie ist unsinnig teuer und würde uns zwingen, unsere Politik der sozialverträglichen Leistung aufzugeben.
Inzwischen hat auch Otto N. erfahren, dass gute tierärztliche Leistung nicht „sauteuer“ sein muss. Erstaunlich: er berichtet, dass in sogenannten Tierärztlichen Klinken, aber auch in Tierärztlichen Praxen, ambulante Behandlungen ebenso wie chirurgische Leistungen mehrfach so teuer sind wie in unserem Hause. Ein Vergleich lohnt sich, meint er. Wir haben dem nichts hinzuzufügen, außer: Wir orientieren uns bei der Preisgestaltung am untersten Satz der Gebührenordnung für Tierärzte von 1999. Und wir haben nicht vor, das zu ändern.
Vielleicht stellen wir noch eine weitere Tierarzthelferin oder eine Auszubildende ein, vielleicht auch zwei. Aber auch in diesem Zusammenhang gibt es Krach mit der Tierärztekammer Hamburg. Die Jungs und Deerns da haben sich kürzlich etwas gaaanz Tolles einfallen lassen, und das im Jahr 2009 bei steigender Arbeitslosigkeit: Wer eine Auszubildende aufnehmen will, muss ihr mindestens drei Fachkräfte zur Seite stellen: im Klartext: Mit vier Tierärzten, einer Helferin und einer Auszubildenden dürfen wir eigentlich eine weitere Auszubildende nicht einstellen – angeblich deshalb, weil die gewünschte Verhältnismäßigkeit zwischen Fachkräften und Auszubildenden nicht gewahrt ist. Nach Vorstellungen der Tierärztekammer müssten wir, um zum Beispiel vier Auszubildende aufnehmen zu dürfen, noch sieben weitere Tierärzte mehr einstellen, vielleicht auch sieben Tierarzthelferinnen. Na toll.
Was haben sich die Verantwortlichen in der Tierärztekammer eigentlich gedacht? Wollen sie Ausbildungsplätze verhindern? Wollen sie dem Heer arbeitsloser Tierarzthelferinnen zu neuen Anstellungschancen in tierärztlichen Kliniken verhelfen? Wie unglaublich unsozial und abgehoben muss man eingestellt sein, um einen derartigen Unfug zu befürworten?
Wir wollen nun wissen, ob das, was die Tierärztekammer Hamburg neuerlich ausgebrütet hat, wirklich rechtens ist. Eine Klage im Verwaltungsgericht Hamburg ist anhängig. Man darf gespannt sein.
Dirk Schrader, Hamburg
Tierärztliches
Institut für angewandte Kleintiermedizin
Tierärztliche
Gemeinschaft für ambulante und klinische Therapien
Dirk
Schrader I dr. Steven-F. Schrader
I dr. Ifat Meshulam I Rudolf-Philipp
Schrader I dr. Itamar Tsur
-Tierärzte-