zurück zur Übersicht – Hundeverordnung und die Folgen
Ungebremst
gewissenlos
Hunde
in Hamburg, die eventuell von Eltern abstammen, die von der Hamburger
Einheitspartei als „gefährlich“ „gelistet“
worden sind, haben es nach wie vor schwer, dem Zugriff der
Ordnungsbehörden zu entgehen.
Hauke W. (
Name geändert) hat seit vier Jahren einen Arbeitsplatz
bei der Ordnungsbehörde: Zusammen mit seinem Kollegen Hartmut
S. (Name geändert) fährt er täglich
„Patrouille“ durch Hamburgs Straßen. Ihre Aufgabe:
Das Aufspüren so genannter gefährlicher Hunde.
Das geht
so: Hauke W. ( Hauptschulabschluß) zu seinem Partner Hartmut S.
(Hauptschulabschluß): „Halt mal an, da läuft einer
und hat keinen Maulkorb“. Sie halten neben dem verdutzten
Hundehalter an, fordern seinen Ausweis und stellen genüsslich
fest: „Sie haben einen gefährlichen Hund ohne Maulkorb
ausgeführt. Das kostet...“
Hauke W. : „Noch
vor Monaten haben wir den Hund gleich mitgenommen und in die
Süderstraße gebracht. Heute läuft das anders: der
Bürger bekommt Post von der Ordnungsbehörde – die
machen das dann.“
Der Bürger Stefan T. (Name
geändert) bekommt tatsächlich innerhalb von 4 Tagen
Post von der Ordnungsbehörde: Er wird darauf hingewiesen, dass
er einen „gefährlichen Hund“ besitzt und mit einer
Ordnungsstrafe von 600 Euro und gegebenenfalls mit der Einziehung des
Tieres zu rechnen habe, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen diesen
Hund einem Amtstierarzt vorstellt.
Der Hundehalter Stefan T.
findet sich unverzüglich in einem der Verbraucherschutzämter
ein und wird an eine Tierärztin verwiesen. Die junge Frau mit
energischer Sprache sagt lapidar: „Das ist doch ein Listenhund
! Natürlich ist er das!“
Stefan W. legt ein Papier vor,
auf dem von einem Tierarzt vermerkt ist, dass sein Hund ein
Boxer-Labrador-Mischling ist. Die junge Frau mit der energischen
Stimme sagt : „Das können wir nicht gelten lassen, das
Rassegutachten ist nicht plausibel.“
Stefan T. geht mit
seinem Hund hinaus. Er hat die Auflage, ihn einem anderen Tierarzt
vorzustellen, der ein neues Gutachten, ein plausibles
Gutachten erstellt. Das kostet. Er ist sauer. Er hat das Geld dafür
eigentlich nicht. Und er hat Angst – um seinen Hund.
Er
geht erst mal zu „seinem“ Tierarzt und berichtet von der
Geschichte. Der ruft die Amtstierärztin an: „Der Hund des
Herrn T. ist ein Boxer-Labrador-Mischling! Sie wissen doch ganz
genau, dass eine andere Einschätzung totaler Blödsinn ist.
Sie verhalten sich unethisch und unwissenschaftlich und repressiv.
Sie sind eine Schande für den Berufsstand!“
Der
Tierarzt des Herrn T. fragt seine Amtskollegin noch „Wissen
Sie eigentlich, dass die Nazi-Verbrecher vor 60 Jahren ähnlich
vorgegangen sind? Sie haben es sogar geschafft, das Unglück
ihrer Opfer mit den Mitteln ihrer Opfer zu finanzieren…!
Sie
erzwingen mit Bußgeldauflagen ein neues plausibles Gutachten,
eventuell noch eines, wenn es ihnen nicht plausibel genug ist, und
noch eines. Die Gutachten darf Ihr Opfer aber bitteschön selbst
bezahlen, ein Infamie übelster Sorte! Sie kennen das System
Göth? Herr Obersturmbannführer Göth zwang jüdische
Gemeindemitglieder die Patronen zu bezahlen, mit denen sie dann
erschossen wurden.“
Hinkt der Vergleich? Irgendwie
wiederholt sich Geschichte.
Dirk Schrader, Hamburg