zurück zur Hauptseite


Verbotene Liebe

Steuerhinterziehung Das neue Abkommen mit der Schweiz ist wie ein grotesker Ehevertrag zwischen Staat und Kriminellen

Wolfgang Neskovic


Seit dem Altertum gilt die rote Rose als Symbol der Freundschaft und der Liebe. Freundschaftlich war seit jeher der Umgang Deutschlands mit seinen reichen Steuerhinterziehern. Jetzt wird aus Freundschaft wahre Liebe. Bisher galt in der Bundesrepublik Steuerhinterziehung als Kavaliersdelikt. Nun sollen die Kavaliere auf Rosen gebettet werden.

Ein Steuerabkommen mit der Schweiz sieht Straffreiheit und Vergünstigungen für Steuerkriminelle vor. Der Pakt legalisiert auch das Geld von Schwerkriminellen aus der organisierten Kriminalität. Der Bund deutscher Kriminalbeamter brachte es auf den Punkt: „Es handelt sich um staatlich organisierte Geldwäsche.“ Einige Kripobeamte erwägen eine Strafanzeige gegen den verhandlungsführenden Bundesfinanzminister. Die Steuerfahnder sind empört. Insbesondere reiche Steuerhinterzieher haben sie unter größten Schwierigkeiten gejagt. Nun droht der politische Ablasshandel mit den Schweizer Banken ihre Arbeit zu entwerten.

Die Geschichte der Beziehung zwischen Staat und Steuerhinterziehern ist lang. Es ist eine unerträgliche Geschichte. Sie beginnt mit der Einstellung der Sprache. Rücksichtsvoll privilegiert sie den Steuerhinterzieher als „Steuersünder“ oder „Steuerflüchtling“. Sünder sind wir alle und Sünde ist süß. Dem Flüchtling gibt man Obdach und Essen. Die Straftat der Steuerhinterziehung wird so mit semantischer Nachsicht behandelt. Die verdient sie aber nicht. Steuerhinterziehung ist grob asozial. Es ist der Staat, der der Ökonomie ihren rechtlichen Rahmen gibt und dessen Durchsetzbarkeit garantiert. Der Steuerhinterzieher drückt sich vor der Pflicht, zur Finanzierung dieser Garantien beizutragen. Er bestiehlt seine ehrlichen Mitmenschen. Der Staat benötigt außerdem Steuern, um der materiellen Ungleichheit den sozialen Frieden entgegenzustellen. Der Steuerhinterzieher befördert daher die soziale Not. Steuerhinterziehung vernichtet Sozialleistungen, Straßen, Kindergärten, Schulen, Universitäten, Gerichte und Polizeiwachen. Kein Terroranschlag könnte für die Gesellschaft verheerender sein.

Das Strafgesetzbuch sieht für die Steuerhinterziehung einen Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vor. Doch es hält auch Privilegien bereit. Der gewöhnliche Dieb oder Räuber muss die Tatausführung abbrechen und den Taterfolg verhindern, wenn er durch Rücktritt straflos bleiben will. Wer den Staat hingegen als Steuerhinterzieher „beklaut“, hat es weit einfacher. Wenn die Sache brenzlig wird, hilft eine strafbefreiende Selbstanzeige noch Jahre nach der Tatvollendung.


Wirkungslose Prüfer

Doch es wird meist gar nicht brenzlig. Dafür sorgt die organisatorische Privilegierung der Steuerhinterziehung. Denn die Zahl der deutschen Betriebsprüfer ist rätselhaft neidrig. Im Schnitt eine Million Euro bringt jeder Betriebsprüfer jährlich ein. Seine Sach- und Personalkosten im selben Zeitraum belaufen sich auf etwa 50.000 Euro. Bei dieser Profitrate müsste die Bundesrepublik ein kleines Heer aus Prüfern aufstellen. Doch so ist es nicht. Es ist ziemlich schwer, in der Bundesrepublik wegen Steuerhinterziehung angeklagt zu werden. Man muss sehr unvorsichtig sein und viel Pech haben.

Aber selbst den unvorsichtigen und unglücklichen Steuerhinterzieher hätschelt die Bundesrepublik. Wer eine Selbstanzeige versäumt, muss später im Gerichtssaal nicht nervös werden. Dort erwarten den wohlhabenden Straftäter weitere Privilegien. Kaum ein Delikt ist so schwer aufzuklären wie die Steuerhinterziehung. Die Geldflüsse sind verschleiert. Die Akten sind umfangreich. Die Justiz ist unterbesetzt und schlecht ausgestattet. Es braucht mathematische Perfektion und beharrlichen Fleiß, um das Delikt der Steuerhinterziehung zur Anklage zu bringen. Die Faustregel lautet: Je vermögender der Angeklagte, desto komplexer ist das Delikt und umso mühseliger dessen Aufklärung.

Im Gerichtssaal trifft die entnervte Kavallerie der Justiz auf bestens ausgebildete und bezahlte Anwälte, die alle Zeit der Welt mitbringen. Sie drohen mit monatelanger Konfliktverteidigung. Sie locken mit der Möglichkeit, einen schnellen Deal zu schließen. Die Gegengabe für ein mildes Urteil ist die Bereitschaft des Angeklagten zur Aufklärung seines eigenen Delikts. Auch hier gilt eine Faustregel. Je komplexer das Delikt ist, umso wertvoller ist die Ermittlungshilfe des Angeklagten und desto milder ist die Sanktion, die er erhält. Für die meiste kriminelle Energie gibt es die rötesten Rosen. So kommt es, dass die Zumwinkels dieses Landes die Hallen Justitias mit einem verträumten Lächeln verlassen. Meist müssen sie nicht einmal im Gerichtssaal erscheinen. Sie erhandeln sich den Strafbefehl als Postsendung frei Haus.

Die Gefängnisse unseres Landes sind voller Menschen, die gestohlen, geraubt und betrogen haben. Unter ihnen sitzt kein Rosenkavalier von kriminellem Format. Das verhindert im Regelfall die innige Beziehung zwischen Staat und Steuerverbrechern. Nur einmal sah es so aus, als sei die Liaison bedroht. Der Grund waren 700 Megabyte.

Im Jahre 2006 machte ein Insider dem BND ein Verkaufsangebot. Der Mann bot eine CD an, die Daten über mehrere hundert Deutsche enthielt, die Gelder in liechtensteinischen Stiftungen angelegt hatten. Der Staat kaufte die CD. Die Praxis machte Schule. Ein neuer Begriff trat in den Sprachgebrauch. Die „Steuersünder-CDs“ schienen mit einem Schlag Tausende von fehlenden Betriebsprüfern zu ersetzen. Aus den Datensätzen purzelten unzählige Namen und Depotinformationen. Die Kriminalpolizei wusste plötzlich, wo sich die Suche lohnen würde.

2010 kaufte der deutsche Staat dann eine CD mit Bankdaten der Credit Suisse. Die Auswertung ergab, dass 80 Prozent der deutschen Bankkunden Steuern hinterzogen hatten. Sie ergab auch, wer mit im Boot saß: Credit Suisse. Die Schweizer Banken wurden nervös. Die bundesdeutsche Politik entrüstete sich. ES gab gegenseitige Vorwürfe und harte Worte. Doch die Beziehung zwischen Staat und Steuerhinterziehern war durch diese äußeren Umstände nie bedroht. Sie bewährte sich sogar in schweren Zeiten und wurde noch inniger.

Deutsche Steuerhinterzieher und das Bundesfinanzministerium haben nun geheiratet und zuvor die Schweizer Banken gebeten, ihnen einen Ehevertrag aufzusetzen. Nur der Bundesrat muss noch zustimmen. Er darf es nicht. Der Pakt verwandelt schwer zu überführende Straftäter in Steuerprivilegierte und er beerdigt Jahre polizeilicher Arbeit unter einem Rosenberg. Steuerhinterzieher und kriminelle Schwarzgeldwäscher sollen anonym bleiben. Für sie sollen die Schweizer Banken handeln. Ausgerechnet diejenigen, die mit dabei waren, sollen nun brave Erfüllungsgehilfen des deutschen Fiskus werden. Die Banken werden höflich gebeten, für das Altvermögen ihrer Kunden Steuerbeträge von zwischen 19 und 34 Prozent abzuführen. Der Spitzensteuersatz liegt derzeit bei 45 Prozent und betrug vor zehn Jahren angemessene 48,5 Prozent. Wer demnach Schwarzgeld wusch oder Steuern hinterzog, bekommt jetzt ein echtes Steuerschnäppchen. Er erhält Steuernachlass, die Straffreiheit dazu und bleibt anonym. Auch gegen Schweizer Bankmitarbeiter soll nicht mehr ermittelt werden.


Kein CD-Ankauf mehr

Es lässt sich schwer sagen, ob die Schweizer Banken das Vermögen ihrer anonymen Kunden korrekt versteuern werden. Eines steht fest. Die Bundesrepublik Deutschland hätte keine Handhabe zu prüfen, ob sie es tun. Den der Ehevertrag zwischen dem Staat und dem Unrecht sieht vor, dass Deutschland zukünftig auf den Ankauf von Steuer-CDs verzichtet. Selbst wenn deutsche Ermittler aus anderen Quellen Namen kennen und begründeten Verdacht hegen, wäre die Zahl ihrer Auskunftsersuchen an die Banken beschränkt, auf maximal 999 in zwei Jahren.

Der innige Bund zwischen Steuerhinterziehern und Staat passt nicht in unsere Zeit. Denn sie ist allgemein lieblos. Kaltherzig hat die Bundesrepublik die Kosten der Finanzkrise dem ehrlichen Steuerzahler aufgebürdet. Sie spart Sozialleistungen. Sie beschneidet ihre Handlungsmacht durch eine Schuldenbremse. Sie will Ausgaben senken. Sie will den Haushalt konsolidieren. Es ist Zeit, dafür die Einnahmen zu steigern. Die Durchsetzung des Steuerrechts würde für erhebliche zusätzliche Mittel sorgen.

Die Ehe zwischen Saat und Unrecht gehört geschieden. Sie ist inzestuös. Denn seit jeher sind wirtschaftliche und politische Macht ganz enge Verwandte. Die herrschende Politik und die Zumwinkels der Republik wachsen miteinander auf. Sie machen sich gegenseitig groß. Sie sind Geschwister. Näher als nah dürfen sie sich nicht kommen. Die letzte Grenze des Anstands ist das Strafrecht. Wenn die wirtschaftlich Mächtigen es brechen, darf sie die Politik dafür nicht lieben. Sie muss sie strafen. Es ist ihre Pflicht vor denen, die Liebe verdient haben. Das ist die große Mehrzahl hart arbeitender Menschen, die ehrlich ihre Steuern zahlen.


Wolfgang Neskovic war früher Richter am Bundesgerichtshof. Heute ist er Mitglied des Bundestags und Justitiar der Linksfraktion

Erstveröffentlichung in Der Freitag 13.10.2011

zurück zur Hauptseite